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   OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 3 U 251/01   

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OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 3 U 251/01 (https://dejure.org/2003,31462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2003 - 3 U 251/01 (https://dejure.org/2003,31462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 3 U 251/01 (https://dejure.org/2003,31462)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 278/09

    Sturmversicherung: Versicherungsschutz bei Wassereintritt infolge einer

    Dies hat der Senat etwa für den Fall angenommen, dass ein Sturm zur Ablösung von Teilen des aufgrund von Substanzschäden ohnehin nicht mehr fest an dem Unterputz haftenden Oberputzes eines Gebäudes geführt hat (vgl. Senat, aaO.; OLG Frankfurt, RuS 2004, 417 für den vergleichbaren Fall von Durchfeuchtungsschäden einer zuvor bereits porösen Außenwand infolge lang andauernder Beregnung im Zusammenspiel mit starkem Wind).

    Sind die geltend gemachten Schäden somit letztlich auf den schon vor dem Sturm bestehenden Zustand des Gebäudes zurückzuführen, so sind sie vom Versicherungsschutz nicht gedeckt (vgl. OLG Frankfurt, RuS 2004, 417 für die durch Einwirkung drückenden Wassers entstehende Undichtigkeit einer lediglich mit Zementmörtel verfüllten Türfuge; OLG Karlsruhe, VersR 1996, 187; OLG Nürnberg, VersR 1989, 738; Martin, aaO., E II. Rdn. 40, 45).

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